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Reinheitsgebot <Getränke>
In Bayern wurde das Reinheitsgebot bereits 1516 von Herzog Wilhelm IV. erlassen und ist damit die älteste heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift. In Deutschland ist seit 02/2005 für in Deutschland gebrautes Schwarzbier der Zusatz von Zucker erlaubt. Dieser muß jedoch deklariert werden und der Hinweis auf das deutsche Reinheitsgebot entfällt. Die Bezeichnung "Bier" darf verwendet werden. |